Bilder, Texte & Nutzungsrechte
Worauf Agenturen bei der Nutzung kreativer Inhalte achten sollten.
Ein Kunde zahlt das Honorar nicht, ein Bild wirft Fragen zu Nutzungsrechten auf oder eine Abmahnung trifft ein. Wir prüfen gemeinsam, welcher Rechtsschutz zu Ihrer Agentur oder Beratung passt.
Florian Bergner · ARAG Generalagent · Hamburg

Konzeption, Beratung, Gestaltung: Rechtliche Fragen entstehen oft genau dort, wo Sie täglich mit Kunden zusammenarbeiten.
Das Projekt ist abgeschlossen. Ihr Auftraggeber beanstandet die Leistung oder verweigert die Zahlung. Wir besprechen, wie sich die Kosten gerichtlicher Vertragsstreitigkeiten absichern lassen.
Ein Foto, ein Text oder ein Entwurf wird anders genutzt als vereinbart. Wir prüfen, welche Lösungen für Ihre Tätigkeit und die betroffenen Rechte infrage kommen.
Eine Werbeaussage oder ein Markenname wird beanstandet. Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht betrachten wir einzeln und anhand der konkreten Bedingungen.
Eine Kündigung, ein Arbeitszeugnis oder eine andere Auseinandersetzung mit Mitarbeitenden kann rechtliche Kosten auslösen. Wir prüfen den passenden Schutz für Sie als Arbeitgeber.
Die Beispiele zeigen typischen Beratungsbedarf. Welche Leistungen versichert sind, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und den gewählten Bausteinen. Wartezeiten, Ausschlüsse und Leistungsgrenzen erläutere ich Ihnen konkret.
Ob Designagentur, Marketingberatung oder selbstständige Unternehmensberatung: Ihre Tätigkeit bestimmt, welche Fragen wir genauer ansehen.
Der Firmenvertragsrechtsschutz ergänzt den ARAG Firmenrechtsschutz in den Varianten Komfort und Premium. Wir prüfen, ob dieser zusätzliche Baustein für Ihre Tätigkeit infrage kommt.
Er kann die Kosten gerichtlicher Streitigkeiten aus Kundenverträgen absichern. Die Zahlung eines offenen Honorars ist damit nicht automatisch garantiert.
Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht betrachten wir gesondert. Aus einem Vertragsbaustein lässt sich kein pauschaler Schutz für alle kreativen oder digitalen Risiken ableiten.
Absicherung für meine Tätigkeit prüfen lassen ↗Wir sprechen über Ihre Leistungen, Kundenprojekte und Mitarbeitenden. Ihre bestehenden Versicherungen beziehen wir in die Prüfung ein.
Nach dem Gespräch erhalten Sie per E Mail ein offizielles, unverbindliches Angebot mit Leistungen, Beitrag und maßgeblichen Bedingungen.
Ich erläutere Ihnen Leistungen und Grenzen verständlich. Auch für Rückfragen und spätere Veränderungen bleibe ich Ihr Ansprechpartner.
Sie schildern mir, wie Sie mit Ihren Kunden arbeiten. Ich ordne mit Ihnen ein, welche Absicherung dazu passt, und erläutere Leistungen und Grenzen verständlich. Telefonisch oder digital, so wie es für Sie passt.
Mehr über meine Arbeitsweise ↗„Wir sind seit einigen Jahren bei Herr Bergner und können seine Expertise, Kommunikation und Schnelligkeit in Erledigung höchstmöglich loben.“
Sie müssen die Versicherungsbedingungen nicht allein durchgehen. Wir klären die wichtigen Punkte gemeinsam.
Vertragliche Auseinandersetzungen über Ihre beruflichen Leistungen müssen gezielt geprüft werden. Der Firmenvertragsrechtsschutz ist ein zusätzlicher Baustein. Wir klären, ob er für Ihre Tätigkeit angeboten werden kann und welche Bedingungen gelten.
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Für diese Bereiche können je nach Produkt und Tarif unterschiedliche Leistungen und Ausschlüsse gelten. Wir prüfen die für Sie wichtigen Rechte einzeln und benennen im Angebot, was eingeschlossen ist und welche Grenzen bestehen.
Solche Forderungen betrachten wir getrennt von der Frage nach Rechtsschutz für Vertragsstreitigkeiten. Wenn Kunden beispielsweise einen Beratungsfehler oder einen Vermögensschaden behaupten, prüfen wir auch, ob und welche Haftpflichtabsicherung für Ihre Tätigkeit relevant ist.
Wir schauen auf Ihre Tätigkeit, die Größe Ihres Betriebs und Ihre wichtigsten rechtlichen Risiken. Bestehenden Versicherungsschutz beziehen wir ein. Im Anschluss erhalten Sie von mir per E-Mail ein offizielles, unverbindliches Angebot. Darin finden Sie die besprochenen Leistungen, den Beitrag sowie die maßgeblichen Bedingungen und Leistungsgrenzen nachvollziehbar und transparent zusammengefasst.
Ja. Halten Sie dafür möglichst Ihren Versicherungsschein und die zugehörigen Bedingungen bereit. Wir betrachten Ihren aktuellen Bedarf und mögliche Lücken.
Ja, mit dem ARAG Gewerberechtsschutz mit Soforthilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für einen bereits bestehenden gewerblichen Konflikt außergerichtliche Unterstützung möglich sein. Ob die Lösung in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfe ich individuell und gebe Ihnen anschließend eine Empfehlung. Wichtig ist unter anderem, dass Sie noch keinen Anwalt kontaktiert oder beauftragt haben und noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Die konkreten Voraussetzungen und Leistungsgrenzen besprechen wir gemeinsam.
Für ein erstes Gespräch können wir telefonieren. Wenn Sie eine persönliche oder digitale Beratung wünschen, stimmen wir den passenden Weg gemeinsam ab.
Worauf Agenturen bei der Nutzung kreativer Inhalte achten sollten.
Warum Namen und Marken in der Projektplanung Aufmerksamkeit verdienen.
Ein erster Überblick zum Umgang mit einer Abmahnung.
Beschreiben Sie mir kurz Ihre Tätigkeit und Ihr Anliegen. Ich melde mich persönlich bei Ihnen. Nach unserem Gespräch erhalten Sie Ihr offizielles, unverbindliches Angebot per E Mail.