Auftrag erledigt.
Kunde zahlt nicht.
Wie geht es weiter?
Streit über Rechnungen, Ärger mit Mitarbeitenden oder Probleme rund um die Werkstatt: Wir prüfen gemeinsam, welcher Rechtsschutz zu Ihrem Handwerksbetrieb passt.
Florian Bergner · ARAG Generalagent · Hamburg

Vier Situationen.
Ein genauer Blick auf Ihren Schutz.
Eine offene Rechnung, eine Kündigung, eine defekte Maschine: Wir besprechen, welche Absicherung für Ihren Betrieb infrage kommt.
Ein Kunde zahlt wegen angeblicher Mängel nicht
Die Arbeit ist erledigt. Ihr Kunde beanstandet die Ausführung und hält die Rechnung zurück. Wir prüfen, ob und wie sich die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer vertraglichen Interessen absichern lässt.
Nach einer Kündigung kommt eine Klage
Ein ehemaliger Mitarbeiter wehrt sich gegen seine Kündigung. Wir betrachten den passenden Rechtsschutz für Sie als Arbeitgeber.
Es gibt Streit um Werkstatt oder Lager
Der Vermieter fordert eine Nachzahlung oder es gibt Unstimmigkeiten über die Nutzung Ihrer Räume. Wir prüfen den Schutz für Ihre gewerblich genutzte Immobilie.
Eine gelieferte Maschine funktioniert nicht wie vereinbart
Die neue Maschine fällt aus und der Lieferant verweigert die Nachbesserung. Auch Verträge mit Lieferanten gehören deshalb in die Beratung.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag und den zugehörigen Bedingungen. Leistungen, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Wartezeiten besprechen wir konkret.
Ihr Auftrag verdient
einen genauen Blick.
Gerade im Handwerk können Streitigkeiten über Leistungen, Mängel und Zahlungen den Betrieb belasten.
Der Firmenvertragsrechtsschutz ist ein zusätzlicher Baustein zum ARAG Firmenrechtsschutz in den Varianten Komfort und Premium. Wir prüfen gemeinsam, ob er für Ihr Gewerk und Ihren Betrieb infrage kommt.
Im Mittelpunkt steht die Absicherung von Kosten bei gerichtlichen Vertragsstreitigkeiten. Die offene Rechnung selbst wird dadurch nicht automatisch ersetzt. Welche Leistungen und Grenzen gelten, sehen wir uns im konkreten Angebot an.
Schutz für meinen Betrieb prüfen lassen ↗Von der ersten Frage
zur passenden Entscheidung.
Wir besprechen Ihren Betrieb
Ihr Gewerk, die Zahl Ihrer Mitarbeitenden und Ihre wichtigsten Fragen stehen im Mittelpunkt. Vorhandene Versicherungen beziehen wir ein.
Sie erhalten ein offizielles Angebot
Nach dem Gespräch erhalten Sie per E Mail ein offizielles, unverbindliches Angebot mit Leistungen, Beitrag und maßgeblichen Bedingungen.
Sie entscheiden in Ruhe
Ich erläutere Ihnen Leistungen und Grenzen verständlich. Auch für Rückfragen und spätere Veränderungen bleibe ich Ihr Ansprechpartner.
Ein Gespräch.
Mit Florian Bergner.
Sie schildern mir Ihren Betriebsalltag. Ich ordne mit Ihnen ein, welcher Schutz dazu passt, und erläutere Ihnen das Angebot verständlich. Telefonisch oder digital, so wie es für Sie passt.
Mehr über meine Arbeitsweise ↗„Sehr gute und ausführliche Beratung. Kein drängeln bezüglich des Vertrages, sehr entspannt und freundlich. Kann ich mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen!“
Weitere Kundenstimmen ↗
Ihre Fragen.
Klare Antworten.
Sie müssen die Versicherungsbedingungen nicht allein durchgehen. Wir klären die wichtigen Punkte gemeinsam.
Was sollte ich als Handwerksbetrieb zum Gespräch bereithalten?
Hilfreich sind Ihre Tätigkeit, die Anzahl der Mitarbeitenden, Ihre Betriebsstätten und gegebenenfalls die Unterlagen zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Was besprechen wir im ersten Gespräch?
Wir schauen auf Ihre Tätigkeit, die Größe Ihres Betriebs und Ihre wichtigsten rechtlichen Risiken. Bestehenden Versicherungsschutz beziehen wir ein. Im Anschluss erhalten Sie von mir per E-Mail ein offizielles, unverbindliches Angebot. Darin finden Sie die besprochenen Leistungen, den Beitrag sowie die maßgeblichen Bedingungen und Leistungsgrenzen nachvollziehbar und transparent zusammengefasst.
Kann ich meine bestehende Absicherung prüfen lassen?
Ja. Halten Sie dafür möglichst Ihren Versicherungsschein und die zugehörigen Bedingungen bereit. Wir betrachten Ihren aktuellen Bedarf und mögliche Lücken.
Hilft eine neue Versicherung bei einem bestehenden Streit?
Ja, mit dem ARAG Gewerberechtsschutz mit Soforthilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für einen bereits bestehenden gewerblichen Konflikt außergerichtliche Unterstützung möglich sein. Ob die Lösung in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfe ich individuell und gebe Ihnen anschließend eine Empfehlung. Wichtig ist unter anderem, dass Sie noch keinen Anwalt kontaktiert oder beauftragt haben und noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Die konkreten Voraussetzungen und Leistungsgrenzen besprechen wir gemeinsam.
Muss ich für die Beratung nach Hamburg kommen?
Für ein erstes Gespräch können wir telefonieren. Wenn Sie eine persönliche oder digitale Beratung wünschen, stimmen wir den passenden Weg gemeinsam ab.
Was braucht
Ihr Handwerksbetrieb?
Nennen Sie mir Ihr Anliegen und ein paar Angaben zu Ihrem Betrieb. Ich melde mich persönlich bei Ihnen. Nach unserem Gespräch erhalten Sie Ihr offizielles Angebot per E Mail.